Milz
Operationen an der Milz werden wegen Zysten, gut- und bösartigen Tumoren durchgeführt. Bei einer Zystengröße über 5 cm besteht die Gefahr, dass es in die Zyste einblutet bzw. die Zyste durch ein banales Trauma platzt und eine Blutung in die Bauchhöhle verursacht. Größere Zysten können die Nachbarorgane verdrängen und dadurch Schmerzen, Völlegefühl oder, insbesondere im Liegen, Luftnot verursachen. Die in der Milz vorkommenden gutartigen Tumore sind meist Hamartome. Obwohl sie gutartig sind, können sie wachsen und wie Zysten Verdrängungserscheinungen verursachen. Eine Punktion, Absaugung oder Verödung der Milzzysten führen zu keiner Heilung. Kurze Zeit später füllt die Zyste, jedoch durch die vorangegangene Manipulation kommt es meist zu Verwachsungen mit dem Zwerchfell, die unterschiedlich starke Schmerzen verursachen können. Ebenfalls die Abtragung des Zystendaches bleibt erfolglos.
Sowohl die Zysten als auch Hamartome sollten vornehmlich laparoskopisch operiert werden. Dabei wird der erkrankte Teil der Milz entfernt. Durch die Erhaltung gesunder Milzteile bleibt die wichtige Körperabwehrfunktion der Milz erhalten. Die lebenslange Abwehrschwäche bei Verlust der gesamten Milz kann dadurch vermieden werden.
Ist die vollständige Entfernung der Milz auf Grund einer bösartigen Erkrankung nicht vermeidlich, sollte die betroffene Person noch vor der geplanten Milzentfernung gegen Lungenentzündung verursachende Keime (Pneumokokken) geimpft werden. Auch wird die jährliche Grippeimpfung empfohlen. Impfung gegen Hirnhautentzündung verursachende Keime (Meningokokken) sollte dann erfolgen, wenn man in jene Länder mit häufigem Vorkommen von Meningitis reist.